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Frequently Asked Questions

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Hinweis: Alle folgenden Ratschläge sind nur als erste Hilfe­stellungen zu sehen. Kein Tipp ersetzt (im Zweifel) den Besuch unserer Fach­zahnarzt­praxis für Kiefer­ortho­pädie in Hamburg Othmarschen oder eine Vor­stellung bei Ihrem Zahnarzt.

Beim ersten Besuch in unserer kiefer­ortho­pädischen Fach­zahnarzt­praxis untersuchen wir, ob bei Ihnen bzw. Ihrem Kind eine kiefer­ortho­pädische Behandlung notwendig ist. Erscheint eine Therapie sinnvoll, führen wir neben der klinischen Unter­suchung folgende diagnostische Schritte durch:

  • Kopie Ihrer Zähne/Gebisses (Gipsabdruck oder Scan)
  • Erstellung von Fotos
  • Entwicklung digitaler Röntgenbilder (z.B. Fernröntgenseitenbild, Panoramaschichtaufnahme)
  • Untersuchung der Kiefergelenke, Weichgewebe
  • Auswertung des Befunds sowie Erstellung des Behandlungsplans

Gemeinsam mit Ihnen klären wir ab, ob eine inter­disziplinäre Zusammen­arbeit mit anderen Fach­richtungen (z.B. Zahnarzt, Kieferchirurg, Logopäde, HNO-Arzt, Manual-/Physiotherapeut) notwendig ist, damit ein um­fassendes Therapie­konzept erstellt und ein optimales sowie dauerhaftes Ergebnis für Sie oder Ihr Kind erreicht werden kann.

Alle geplanten Behandlungs­schritte inklusive der empfohlenen Geräte stellen wir Ihnen in einem anschließenden Besprechungs­termin detailliert vor. Bei dieser Gelegen­heit können wir zugleich alle offenen Fragen rund um die Kosten­übernahme mit Ihnen abklären.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Torben Döscher.

Zum einen korrigieren wir Zahn­fehlstellungen, zum anderen aber auch Kiefer­fehl­stellungen. Häufig liegt eine Kombi­nation aus beidem vor. Das heißt, sowohl die Kiefer- als auch die Zahn­fehlstellung müssen zueinander angeglichen werden, um ein harmo­nisches/physiologisches Kausystem zu erstellen.

Bei der Erst­untersuchung prüfen wir vor allem auch die generelle Mund­gesundheit, die Funktion wie Biss, Lippen­schluss, Zungen­lage, Atmung, der Zahn­wechsel, das Platz­angebot für die Zähne und das Wachstum der Kiefer.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Torben Döscher.

In einer kiefer­ortho­pädischen Behand­lung verfolgen wir das Ziel einer Harmoni­sierung von Hart- und Weich­gewebe im Mund- und Kiefer­bereich unter Einbezug der Gesichtsästhetik.

Dieses beinhaltet natürlich die Regulie­rung von Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen, berücksichtigt aber auch funktio­nelle Aspekte wie die Ver­besserung des Lippenschlusses, der Aus­sprache und der Atmung.

So können z.B. Engstände die „Selbst­reinigung“ der Zähne erschweren. Zudem sind die dadurch ent­stehenden Schmutz­nischen auch schwieriger mit der Zahnbürste und Interdental­raumpflege­bürste zu erreichen. Eine Korrektur der Engstände kann somit der Entstehung von Karies und Parodonti­tis vorbeugen. Durch die Harmonisier­ung des Kiefers, der Zähne und der Weich­teile kommt es zu einer funktionellen und ästhetischen Verbesserung.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Torben Döscher.

Beim ersten Besuch in unserer kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxis untersuchen wir, ob bei Ihnen bzw. Ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Erscheint eine Therapie sinnvoll, führen wir neben der klinischen Untersuchung folgende diagnostische Schritte durch:

  • Kopie Ihrer Zähne/Gebisses (Gipsabdruck oder Scan)
  • Erstellung von Fotos
  • Entwicklung digitaler Röntgenbilder (z.B. Fernröntgenseitenbild, Panoramaschichtaufnahme)
  • Untersuchung der Kiefergelenke, Weichgewebe
  • Auswertung des Befunds sowie Erstellung des Behandlungsplans

Gemeinsam mit Ihnen klären wir ab, ob eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen (z.B. Zahnarzt, Kieferchirurg, Logopäde, HNO-Arzt, Manual-/Physiotherapeut) notwendig ist, damit ein umfassendes Therapiekonzept erstellt und ein optimales sowie dauerhaftes Ergebnis für Sie oder Ihr Kind erreicht werden kann.

Alle geplanten Behandlungsschritte inklusive der empfohlenen Geräte stellen wir Ihnen in einem anschließenden Besprechungstermin detailliert vor. Bei dieser Gelegenheit können wir zugleich alle offenen Fragen rund um die Kostenübernahme mit Ihnen abklären.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Zum einen korrigieren wir Zahn­fehl­stellungen, zum anderen aber auch Kiefer­fehlstellungen. Häufig liegt eine Kombination aus beidem vor. Das heißt, sowohl die Kiefer- als auch die Zahn­fehlstellung müssen zu­einander angeglichen werden, um ein harmonisches/physiologisches Kau­system zu erstellen.

Bei der Erst­untersuchung prüfen wir vor allem auch die generelle Mund­gesundheit, die Funktion wie Biss, Lippen­schluss, Zungenlage, Atmung, der Zahn­wechsel, das Platz­angebot für die Zähne und das Wachstum der Kiefer.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

In einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung verfolgen wir das Ziel einer Harmoni­sierung von Hart- und Weichgewebe im Mund- und Kiefer­bereich unter Einbezug der Gesichts­ästhetik.

Dieses beinhaltet natürlich die Regulierung von Zahn- und Kiefer­fehlstellungen, berücksichtigt aber auch funktionelle Aspekte wie die Verbesserung des Lippen­schlusses, der Aussprache und der Atmung.

So können z.B. Engstände die „Selbst­reinigung“ der Zähne erschweren. Zudem sind die dadurch entstehenden Schmutz­nischen auch schwieriger mit der Zahn­bürste und Interdental­raumpflege­bürste zu erreichen. Eine Korrektur der Eng­stände kann somit der Entstehung von Karies und Parodonti­tis vorbeugen. Durch die Harmoni­sierung des Kiefers, der Zähne und der Weich­teile kommt es zu einer funktionellen und ästhetischen Verbesserung.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Je früher, umso besser. So können wir gemeinsam mit Ihnen be­sprechen, ob noch abzuwarten ist oder ein Behandlungsstart bereits angezeigt ist. Ein zu später Behandlungs­beginn kann die Verlauf erschweren oder unnötig verlängern. Schlimmsten­falls lässt sich die Korrektur nur noch mit Ziehen der Zähne oder einer Operation beheben.

Eine kieferortho­pädische Behandlung kann unter Umständen bereits beim Milch­gebiss sinnvoll sein. Denn es ist nicht nur auf die Ausformung der Zähne zu achten, sondern auch auf die Position der Kiefer zueinander, so z.B. bei einem Kreuzbiss und dem damit einhergehenden Zwangs­biss, d.h. bei einem geschlossenen Biss nehmen die Kiefer eine Position ein, die nicht der natürlichen Kiefer­form und der vorliegenden Anatomie angemessenen Positionierung entspricht. Es handelt sich um eine Verschiebung des Unter­kiefers in eine nicht gewünschte „gezwungene“ Position mit entsprechender Fehl­belastung der Muskeln und Kiefer­gelenke.

Vor allem der Kreuzbiss, der offene Biss (die Schneide­zähne berühren sich vertikal nicht), der Unterkiefervorschub (beim Zubeißen ist der Unterkiefer vor dem Oberkiefer) oder extreme Unterkiefer­rücklagen sollten rechtzeitig behandelt werden.

Als Fach­zahnarzt­praxis für Kieferorthopädie in Hamburg Othmarschen berücksichtigen wir spezifische Aspekte, die je nach Einzelfall eine frühzeitige Behandlung erforderlich machen.

Spätestens mit 6–7 Jahren, also mit Beginn der Grundschule, sollte jedoch einmal eine Abklärung erfolgen, da häufig im Rahmen einer frühzeitigen Behandlung mit wenigen Maß­nahmen schon Abhilfe geschaffen werden kann. Hierfür ist keine Überweisung des Kinderarztes oder Zahnarztes notwendig.

Das heißt natürlich nicht, dass wir jedes Kind so früh kiefer­orthopädisch behandeln müssen. Eine Therapie starten wir in den meisten Fällen erst später mit Beginn des Zahn­wechsels der Seitenzähne, also mit ca. 9–10 Jahren.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Regelmäßige Kontrollen sind wichtig, um den Fortschritt einer Behandlung zu überprüfen bzw. bei Stagnation oder ungeplanten Verläufen rechtzeitig einzugreifen.

Abhängig von der Zahnspange und Behandlungsphase liegt der Kontrollintervall bei 1–3 Monaten. Ein persönliches Erscheinen ist für die Qualität der Behandlung wichtig. Ein selbstgemachtes Foto der Zähne oder Zahnspange hat häufig nicht die erforderliche Qualität und Aussagekraft und spiegelt auch nicht immer alles wieder, was der Bahndler sehen müsste.

Bei den Kontrollen untersuchen wir die Zahnspange auf Passung, Unversehrtheit und Hygiene. Bei diesem Termin wird die Apparatur ggf. angepasst und nachaktiviert.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Die Retentions­phase wird auch Haltephase genannt. Sie schließt sich direkt an die aktive Behandlungs­phase an. Nachdem die Zähne die gewünschte Position erreicht haben, müssen sie stabilisiert werden. Die Retentions­phase dauert in der Regel ein Jahr. Hierbei werden heraus­nehmbare Zahnspangen, meistens nachts, getragen. Zusätzlich können festsitzende Retainer auf der Innenseite eingesetzt werden.

Die Retentions­phase ist Bestandteil der kiefer­ortho­pädischen Behandlung.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal be­antworten, da bei uns jeder Patient eine individu­elle Planung und Empfehlung erhält. Daher können die Kosten abhängig vom Ausmaß der Behandlung und der Auswahl des Behandlungs­gerätes auch unter­schiedlich ausfallen. Aber natürlich müssen die Kosten zu Ihrem persönlichen Budget passen.

Mit welchen Ausgaben für eine Gesamt­behandlung zu rechnen ist, welche Kosten ggf. die Kranken­kasse davon übernimmt und was es für Alternativen gibt, besprechen wir mit Ihnen ausführlich und natürlich immer vor Beginn der Behandlung.

Wir stehen Ihnen in unserer Fach­zahnarzt­praxis für Kieferorthopädie in Hamburg Othmarschen gerne zur Verfügung.

Die Möglichkeiten im Überblick:

  • Privat versicherte Patienten: Abhängig von Ihrem persönlichen Tarif werden die Kosten (anteilig) übernommen. Bitte prüfen Sie hier Ihren indivi­duellen erstattungs­fähigen Prozentsatz oder sprechen Ihre Versicherung darauf an.
  • Beihilfeversicherte Patienten: Die Beihilfe übernimmt leider nicht immer alle Kosten für eine moderne kiefer­ortho­pädische Behandlung. Zu beachten ist hierbei vor allem der Punkt „Berechnungs­fähig“ und „Erstattungs­fähig“. Das heißt, es sind einige Leistungen zwar berechnungsfähig, jedoch werden diese nicht immer von der privaten Versicherung oder der Beihilfe erstattet.
  • Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren: Bei Kindern und Jugendlichen über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung zu Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ab einem gewissen Schweregrad die Kosten für eine Basisbehandlung. Jedoch gibt es auch medizinisch notwendige und zu empfehlende Behand­lungen, die dennoch nicht von der gesetzlichen Kranken­versicherung abgedeckt sind. Die Basis­behandlung umfasst keine Wunsch­behandlung und keine ästhetischen Behandlungs­methoden, sondern eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistung. Jedoch dürfen die Leistungen in den meisten Fällen auf Zuzahlungs­basis hochgestuft werden. Wodurch häufig z.B. die Extraktion von bleibenden Zähnen vermieden werden kann. Eine Aligner­behandlung fällt jedoch nicht darunter, sie läuft immer auf Privatbasis; ggf. übernimmt eine Zusatz­versicherung hierfür (anteilig) die Kosten.
  • Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre: Bei gesetzlich versicherten Patienten mit Behandlungs­beginn nach dem 18. Geburtstag zahlt die gesetzliche Kranken­kasse eine Basis­behandlung nur bei stark ausgeprägten Dysgnathien, die nur noch in Kombina­tion mit einer kiefer­orthopädisch-kiefer­chirurgischen Umstellungs­osteotomie zu behandeln sind.
  • Selbstzahler: Wenn die gesetzliche Kranken­versicherung nicht zahlungspflichtig ist und keine private Versicherung vorliegt, müssen die Behandlungskosten auf Privatbasis komplett selbst getragen werden. Die Kosten richten sich nach der Gebühren­ordnung für Zahnärzte bzw. Ärzte. Sie sind abhängig davon, welches Ausmaß der Behandlung vorliegt: nur Einkiefer­behandlung, beide Kiefer zu behandeln, mit oder ohne Bisseinstellung? Danach richtet sich der Aufwand der Behandlungs­maßnahmen. Und auch, welche Behandlungsgeräte notwendig bzw. gewünscht sind.
  • Zusatzversicherung: Abhängig von Ihrem Versicherungs­vertrag kann die Zusatz­versicherung bei Behandlungen, die über die Leistungs­pflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung hinausgehen, als auch bei reinen Selbstzahlerleistungen, (anteilig) die Kosten übernehmen. Hierzu prüfen Sie bitte Ihren individuellen Versicherungs­vertrag oder fragen bei Ihrer Versicherung nach.
  • Ratenzahlung: Sprechen Sie uns auf individuelle Ratenzahlungsmöglichkeiten bei Selbstzahler­leistungen an. Ihre Fach­zahnarzt­praxis für Kiefer­orthopädie in Hamburg Othmarschen steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Idealerweise umfasst der Oberkiefer­zahnbogen den Unterkiefer­zahnbogen, sodass der obere etwas größer ist. Kommt es jedoch dazu, dass der untere Bogen größer ist als der obere, greifen die oberen Zähne nicht außerhalb der unteren, sondern stehen weiter innen. Der Kreuz­biss kann sowohl auf beiden Seiten vorkommen als auch nur auf einer Seite. Bei der einseitigen Variante gesellt sich sehr häufig dann noch eine Ver­schiebung des Unter­kiefers zu der entsprechenden Seite hinzu. Neben dem seitlichen Kreuz­biss kann auch ein frontaler Kreuz­biss auftreten (s. auch Vorbiss).

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Der Unterkiefer liegt beim Rück­biss zu weit hinten. Der Abstand zwischen den oberen und unteren Frontzähnen ist in der Vorne-hinten-Richtung vergrößert. Die Abbeiß­funktion lauft gestört ab. Dadurch erhöht sich das Risiko für ein Frontzahn­trauma bei ent­sprechend vergrößerter „Stufe“.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Der Unter­kiefer beißt beim Vorbiss zu weit vorne, sodass ein frontaler Kreuz­biss auftritt. Der daraus resultierende Gesichts­ausdruck wird ungerecht­fertigterweise häufig als aggressiv inter­pretiert.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Normalerweise sollten die oberen Front­zähne die unteren um ca. 2–3 mm umfassen. Die unteren Front­zähne beißen beim Tief­biss so tief hinter die oberen Zähne, dass die unteren Zähne beim Zubeißen manchmal gar nicht mehr zu erkennen sind. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Zähne nicht mehr aneinander abgestützt sind, sondern die unteren Front­zähne oben in das Zahn­fleisch einbeißen. Das kann zu Verletzungen führen. Der umgekehrte Fall ist auch möglich.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Bei dem offenen Biss umfassen die oberen Front­zähne die unteren gar nicht, sodass hier eine reguläre Abbeiß­funktion nicht gegeben ist. Häufig wird der offene Biss durch Angewohn­heiten wie Daumen­lutschen o.Ä. gefördert. Dann sollte möglichst rechtzeitig kontrolliert und ggf. therapiert werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Bei der Nonok­klusion beißen die oberen Seiten­zähne komplett an den unteren vorbei und greifen nicht ineinander. Dieses kann sowohl auf der Innenseite als auch auf der Außenseite der jeweiligen Zahn­flächen auftreten.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Wenn die Zähne für den jeweiligen Kiefer zu groß sind und nicht korrekt nebeneinander stehen können und stattdessen häufig gedreht oder verschachtelt sind, besteht entweder ein Missverhältnis in der Zahn-Kiefer-Relation oder der Platzmangel wurde sekundär erworben, z.B. durch den zu frühen Verlust eines Milchzahns. In diesem Fall sind die anderen Zähne gewandert oder in die Lücke gekippt wodurch sie dem nachfolgenden bleibenden Zahn den Platz „weggenommen“ haben. Ihr Fachzahnarzt für Kieferorthopädie kann bei rechtzeitiger Vorstellung mit entsprechenden kieferorthopädischen Maßnahmen eine Korrektur vornehmen bzw. mit einer individuellen Behandlung vermeiden, dass später keine bleibenden Zähne gezogen werden müssen.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Wenn Zähne nicht erhaltungswürdig sind oder zu wenig Platz vorhanden ist, ist nach sorgfältiger Abwägung eine Extraktion in Betracht zu ziehen. Der übrige Zahnbogen wird dann harmonisch ausgeformt. Meistens fällt es dann gar nicht mehr auf, dass es weniger Zähne sind als im Normalfall.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

So wie es selten auch sein kann, dass zu viele Zähne angelegt sind, kommt es doch gelegentlich vor, dass nicht alle Zähne von Geburt an vorhanden sind und somit insgesamt weniger Zähne als im Normalfall nachzuweisen sind (Weisheitszähne zählen hier nicht dazu). Häufig sind hier die kleinen Backenzähne (sogenannte Prämolaren) aber auch die seitlichen oberen Schneidezähne betroffen.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass zu viele Zähne als im Normalfall angelegt sind. Sind dagegen nicht alle Zähne von Geburt an vorhanden, d.h. insgesamt sind weniger Zähne nachzuweisen (Weisheitszähne zählen hier nicht dazu), so sind häufig die kleinen Backenzähne (sogenannte Prämolaren), aber auch die seitlichen oberen Schneidezähne betroffen. Therapeutisch gibt es verschiedene Möglichkeiten des „Lückenmanagements“. Darunter verstehen wir den Lückenschluss durch eigene Zähne, den Erhalt des Milchzahns oder später Zahnersatz. Was in dem jeweiligen Fall sinnvoll erscheint, prüfen wir immer je nach individueller Befundlage, um das ideale Therapiekonzept zu erstellen.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Nein! Hierbei handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung, die abhängig von der Entwicklung der Weisheitszähne, der Lage und des Platzangebotes ist.

Oft können Weisheitszähne sogar genutzt werden, um andere Zähne zu ersetzen, sei es bei Nichtanlage oder bei nicht erhaltungswürdigen Backenzähnen, z.B. bei Karies oder einer stark ausgeprägten Molaren-Inzisiven Hypomineralisation („Kreidezähne“).

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Die sogenannte „Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation“ (MIH) wird im Volksmund auch Kreidezahn genannt. Hiervon sind häufig die ersten bleibenden großen Backenzähne als auch gelegentlich die Frontzähne betroffen. Bei diesen Zähnen ist der Zahnschmelz nicht korrekt ausgebildet, sodass es je nach Ausprägungsgrad zu Zahnschmelzverlusten kommen kann. Bei stärkerer Ausprägung kommt hinzu, dass die Zähne temperaturempfindlicher sind. Demzufolge reagieren Kinderzähne auch bei der Zahnpflege empfindlicher auf die Putzbewegung, was sekundär zu einer vernachlässigten Pflege sowie einem erhöhten Kariesrisiko führt.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

  • Bei sehr leichten Formen der MIH sollten die Zähne gut gereinigt und der Zahnschmelz gestärkt werden, z.B. altersabhängig mit entsprechenden Fluoridierungsmaßnahmen.
  • Bei moderater Ausprägung, also wenn der Zahnschmelz bereits Brüche aufweist, kann geprüft werden, ob eine Füllung sinnvoll und möglich ist.
  • Bei starken Formen mit deutlichen Einbrüchen oder entsprechender Empfindlichkeit des Zahnes kann eine künstliche Zahnkrone in Betracht gezogen werden.
  • Sollte der Zahn sehr stark betroffen sein, sodass ein langfristiger oder dauerhafter Erhalt prognostisch nicht gegeben ist, kann der Zahn in Absprache mit dem Zahnarzt auch entfernt werden. In diesem Fall kann insbesondere bei der Anlage von Weisheitszähnen die Zahnreihe durch eigene Zähne „aufgefüllt“ und die Lücke geschlossen werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Jede Zahnspange erfüllt eine spezifische Auf­gabe. Häufig leisten die verschiedenen Appara­turen sogar Team­arbeit – sie ergänzen sich, ersetzen sich jedoch nicht. So kann vor allem mit den herausnehm­baren Zahn­spangen gut vorgearbeitet werden. Sie schaffen Platz im Kiefer und koordinieren die Kiefer zueinander, bevor dann alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Damit verkürzt sich auch die Trage­dauer einer festen Zahn­spange. Die feste Zahn­spange kann dafür besonders gut das Drehen und Korrigieren von Kippungen durchführen. Gemeinsam mit Ihnen legen wir in einem individuellen Behandlungs­plan die therapeutisch bestmögliche Lösung fest.

Eine Besonder­heit stellen die Aligner dar. Hierbei hat man sowohl fest­sitzende Anteile (sogenannte Attachments) als auch den herausnehm­baren Anteil. Diese Aligner-Technik hat bei einigen Indikationen ihre Vorteile gegenüber anderen Zahn­spangen hat. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Vorteile der anderen Zahn­spangen überwiegen. Ihre Fachzahnarzt­praxis für Kiefer­ortho­pädie in Hamburg Othmarschen stellt Ihnen gerne die Funktions­weisen der verschiedenen Modelle vor.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Beurteilen Sie selbst:

  • Kann eine Behandlung ohne zahn­ärztliche Betreuung wirklich die gleiche Qualität haben? Würden Sie sich eine offene Bein­fraktur auch selbst per YouTube Video operieren?
  • Kann eine Behandlung ohne Anfangs­diagnostik/Röntgen­kontrolle die gleiche Qualität haben? Können so eventuelle Probleme bereits im Vorfeld fest­gestellt werden?
  • Kann ohne zahnärztliche Kontrolle wirklich fest­gestellt werden, dass es keine Probleme gibt, vor allem wenn diese anfänglich vielleicht nicht weh tun, aber dennoch dauerhaft die Zahn­gesundheit schädigen können?
  • Möchten Sie wirklich eine Behandlung, die die Funktion möglicher­weise völlig außer Acht lässt?

Sie müssen sicher zugeben: Eine kiefer­ortho­pädische fachzahnärztliche Behandlung ist nicht zu ersetzen!

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Häufig wird uns diese Frage in Bezug auf Blas­instrumente gestellt, wie Trompete, Horn, aber auch Quer­flöte und andere Instrumente. Die heraus­nehmbaren Zahn­spangen können bei normaler Übungs­dauer natürlich rausgenommen werden. Für die fest­sitzenden Zahn­spangen gibt es bei einer außenliegenden Multi­bracket-Apparatur spezielle Abdeckungen. Aber auch die Zahn­spange von innen lässt sich in der Regel problemlos kombinieren. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wir beraten Sie über das für Sie geeig­nete Vorgehen.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Eine Umstellungs­osteotomie kann bei ausgeprägten Fehlstellungen, die nach Wachstums­abschluss nicht mehr allein durch kiefer­ortho­pädische Maß­nahmen behandelbar sind, notwendig sein. Oder auch dann, wenn das Gesichts­profil verändert werden soll.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglich­keiten: Entweder die sogenannte „surgery first“-Methode mit anschließender Ausformung der Zahn­bögen oder aber zunächst das Ausformen der Zahnbögen mithilfe einer Zahn­spange.

Nach dem Ausformen der Zahn­bögen in Form und Größe findet eine „Modell-OP“ statt, bei der die Pass­genauigkeit der Kiefer zueinander überprüft und das Ausmaß der Kiefer­verschiebung simuliert wird. Hierbei bezieht der Kieferchirurg auch immer die Gesichts­ästhetik mit dem Gesichts­profil ein, um neben der funktionellen Verbesserung auch ein ästhetisch zufrieden­stellendes Ergebnis zu erreichen. Erst dann findet die eigentliche Operation der Kiefer in Vollnarkose statt. Dafür ist ein stationärer Aufenthalt von einigen Tagen im Kranken­haus notwendig.

Direkt nach der OP wird häufig ein „Splint“ eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine Art Aufbiss­schiene, die z.B. an der festen Zahnspange befestigt wird, damit sie nicht verrutscht. Der Splint dient der Stabilisierung des direkten OP-Ergebnisses. Zusätzlich werden die operierten Kiefer mit kleinen Titanschrauben/Platten längerfristig stabilisiert.

Nach den ersten Wochen der Abheilung können – sofern notwendig – noch kleinere Fein­justierungen der Zähne mit der Zahn­spange durchgeführt werden.

Wenn das Behandlungs­ziel erreicht ist, muss im Anschluss an die eigentliche Zahn­spange das Ergebnis stabilisiert werden. Die Titanplatten/-schrauben können ca. 6 Monate nach der eigentlichen OP entfernt werden. Hierbei können z.B. auch noch zusätzliche Kinn­veränderungen (Vergrößerung, Umformung etc.), sofern notwendig oder gewünscht, durchgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Nicht nur die Zähne sollten sorg­fältig geputzt werden, auch die Zahn­spange verlangt nach einer guten Pflege.

Herausnehmbare Zahnspange/Aligner
Die heraus­nehmbaren Zahn­spangen sollten zweimal am Tag geputzt werden. Idealweise morgens und abends in Verbindung mit der Zahn­pflege. Hierfür wird die Zahnspange aus dem Mund genommen. Eine handelsübliche Zahn­pasta und Zahnbürste reichen dafür vollkommen aus. Wichtig ist, dass die Zahn­spange auf der Hand­fläche abgestützt ist, damit nichts verbiegt oder zerbricht. Mit der anderen Hand wird die Zahnspange von allen Seiten geputzt, vor allem sollten auch kleine Drähte und Schlitze vorsichtig mitgereinigt werden. Alternativ gibt es auch sogenannte Tabletten­reiniger („Tabs“), die wie eine Brausetablette in Wasser geworfen werden. Die Zahn­spange wird in die Lösung eingelegt. Bei sichtbaren Essens­resten sollten Sie diese dennoch mit der Zahnbürste zusätzlich entfernen. Wichtig ist, dass Sie die Zahn­spange danach gründlich mit Wasser abspülen.

Festsitzende Zahnspange
Die Reinigung der Zähne mit einer festsitzenden Zahn­spange ist etwas aufwendiger. Hierfür gibt es aber spezielle Hilfsmittel, um die Zahn­flächen oben, unten und auf den Brackets sowie auch unter dem Bogen und im Zahn­zwischen­raum zu reinigen.

Handzahnbürste: Es gibt spezielle Formen, die häufig in der Mitte kürzere Borsten haben, sodass sie sich gut über die Brackets führen lassen.

Elektrische Zahnbürste: Spezielle Aufsätze helfen zwar, dennoch ist eine alleinige elektrische Zahn­bürste nicht immer ganz ausreichend. Bei den jeweiligen Zahn­bürsten steht häufig der Begriff „ortho“ dabei.

Einbüschelbürste/Solobürste: Das sind Hand­zahn­bürsten mit einem kleinen Bürstenkopf, mit dem ganz gezielt vor allem am Zahn­fleischrand zwischen Zahn­fleisch und Bracket geputzt werden kann – aber genauso gut auch um das gesamte Bracket herum und auch zum Teil unterhalb des Bogens.

Interdental­raumbürste: Die Bürsten können für ihre eigentliche Reinigungs­aufgabe im Zahn­zwischen­raum genutzt werden (bitte unbedingt auf die Größe achten), aber auch um unterhalb des Bogens zwischen den Zähnen zu reinigen.

Superfloss: Da die Anwendung klassischer Zahn­seide erschwert ist, gibt es das sogenannte „Super­floss“, welches vorne einen etwas versteiften Anteil hat, damit die Zahn­seide nicht so leicht abknickt. Dem folgt dann ein etwas dickerer, flauschigerer Anteil und im Anschluss die Zahn­seide. Das Ganze besteht aus einem Stück und hat den Vorteil, dass man das versteifte Ende gut unterhalb des Bogens einfädeln und mit dem flauschigen Anteil den Bereich um Brackets und Bogen reinigen kann. Der klassische Zahn­seiden­anteil kann wie üblich für den Zahn­zwischen­raum benutzt werden. Super­floss ist übrigens auch super für die Reinigung von festsitzenden Retainern geeignet.

Für weitere Tipps rund um die Pflege Ihrer Zahnspange sprechen Sie uns an! Ihre Fach­zahnarztpraxis für Kiefer­ortho­pädie in Hamburg Othmarschen.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2022 von Sander Concept.

Haben Sie noch weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir von der Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie in Hamburg Othmarschen freuen uns auf Sie!

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